Die Steuerlast kann durch die Einbringung eines Einzelunternehmens und / oder einem Anteilstausch in eine Holding GmbH gesenkt werden. Dabei sind die komplexen Vorschriften des Umwandlungssteuerrechts zu beachten, wenn die Vorgänge steuerfrei erfolgen sollen. Ich wickle solche Projekte systematisert ab, es gibt somit für dich keine negativen Überraschungen. Sofern erforderlich, stimmen wir uns vorab mit dem Finanzamt ab und beantragen die Erteilung einer verbindlichen Auskunft.
Selbstverständlich berücksichtigen wir auch die Grunderwerbsteuer. Auch hier können Befreiungen erreicht werden, wenn bestimte Voraussetzungen erfüllt sind.
Andere Berater gründen oft einfach eine GmbH und es entsteht eine Betriebsaufspaltung. Wir vermeiden dies, indem wir das Projekt von beginn an professionell betreuen. Das liegt daran, dass dies unser Spezialgebiet ist und wir hier jahrelange Erfahrung haben. Wir gehen dabei wie folgt vor: